Verschwiegenheit

Als Klinische Psychologin unterliege ich gemäß § 37 Psychologengesetz der absoluten Verschwiegenheitspflicht.
Um persönliche Anliegen zu schildern, braucht es ein gewisses Maß an Vertrauen. Wichtig ist, Sie bestimmen das Tempo und auch, was Sie erzählen möchten. Zum Verständnis bzw. zur besseren Behandlung ist es wichtig, belastende Themen auszusprechen, um dadurch Entlastung zu finden.

Frequenz

Psychologische Therapie kann wöchentlich, alle zwei Wochen oder in größeren Abständen stattfinden.
Je nach Anliegen entscheiden wir gemeinsam, was möglich und notwendig ist.

Kosten

Eine Einheit psychologische Therapie und Beratung im Einzelsetting dauert 50 Minuten und wird zu einem Honorar von € 110,- verrechnet.
Das Erstgespräch ist ein wichtiger Bestandteil des Prozesses, für welches der selbe Tarif gilt.

Kostenzuschüsse der einzelnen Versicherungen pro Einheit
ÖGK: € 33,70,-
SVS: € 50,-
BVAEB: € 50,20,-
LKUF: € 54,-
KFL: € 46,69,-


Eine Einheit Paartherapie/Paarberatung dauert 90 Minuten und wird zu einem Honorar von € 198,- verrechnet. Die Kosten werden nicht von der Versicherung übernommen.

Klinisch-psychologische Diagnostik: € 110,-/Einheit (60 Minuten), Umfang je nach Vorgespräch.
Die Erstellung des Befundes wird je nach Aufwand bzw. Fragestellung verrechnet. Die Kosten werden nicht von der Versicherung übernommen.

Absageregelung

Der Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie 24 Stunden davor abzusagen. Ansonsten muss ich die vereinbarte Stunde zum vollen Honorar verrechnen.